Schwangerschaftsabbruch
1. Schwangerschaftsabbruch – weltweit die häufigste Todesursache
Wie den Daten der wissenschaftlichen Arbeiten, die 2007 1 und 2016 2 im Fachjournal Lancet publiziert wurden, zu entnehmen ist, habe die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche weltweit von 1995 bis 2014 prozentuell abgenommen, jedoch in absoluten Zahlen zugenommen und betrage nun 56,3 Millionen pro Jahr. Die Interpretation der Daten und Schlussfolgerung durch die Autoren besteht darin sicherzustellen, dass der Zugang zu sicherem Schwangerschaftsabbruch gewährleistet werde, um die mütterliche Sterblichkeit zu reduzieren und die mütterliche Gesundheit zu schützen. Die fetale Gesundheit und Sterblichkeit werden nicht erwähnt.
Wenn bei jedem Schwangerschaftsabbruch ein Kind stirbt, lässt der Blick auf die Gesamtzahl an Schwangerschaftsabbrüchen im Vergleich mit den weltweiten Mortalitätsstatistiken den Schluss zu, dass Schwangerschaftsabbruch unbestritten die häufigste Todesursache weltweit darstellt:
2. Situation in Österreich
Einer jährlichen Geburtenzahl in Österreich von ca. 80.000 pro Jahr steht eine geschätzte Zahl von 30.000–80.000 Schwangerschaftsabbrüchen gegenüber – geschätzt deshalb, weil eine konsequente Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich nach wie vor nicht erfolgt.
Die rechtliche Grundlage für Schwangerschaftsabbrüche in Österreich wurde 1974 durch die sogenannte Fristenregelung geschaffen, welche im StGB § 96 und § 97 zu finden ist.
Entgegen breiter medial veröffentlichter Meinung, es gäbe ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch, existiert dieses in der österreichischen Gesetzgebung nicht: Der Schwangerschaftsabbruch ist laut § 96 StGB ein strafrechtliches Delikt, das unter bestimmten Bedingungen (§ 97) lediglich straffrei gestellt ist – ein wesentlicher Punkt, da für den Gesetzgeber somit ungeborenes Leben grundsätzlich schützenswert ist. Es scheint diesbezüglich gesellschaftlich weiterhin Informations- und Aufklärungsbedarf zu bestehen.
Aus Sicht des Tiroler Ärzteforums für das Leben ist es notwendig, dass zwei tatsächliche Rechtssituationen im Auge behalten werden:
Einerseits das Recht jedes Menschen 3, folglich auch jedes ungeborenen Kindes auf Leben, wobei die Gesellschaft verpflichtet ist, ihm dieses zu gewährleisten, und andererseits das Recht der Mutter (und ggf. des Vaters) auf umfassende Aufklärung und konkrete Hilfe.
Aufgrund seines Wesens kann ein Schwangerschaftsabbruch nur als Tötung eines Menschen – in einer frühen Entwicklungsphase – verstanden werden. Neben der gültigen rechtlichen Situation ist es unserer Meinung nach von eminenter Bedeutung, die Würde des Menschen in jedem Lebensabschnitt 4 als bedingungslos anzuerkennen und diese Grundwerte in unserer Gesellschaft zu vermitteln.
Aus diesem Grund sehen wir es als notwendigen Bildungsauftrag an, dass Informationen zur Würde, Entstehung und Entwicklung menschlichen Lebens, Schwangerschaftsabbruch, professionelle Beratung und Hilfe für Frauen in Notsituationen besonders möglichst vielen jungen Menschen an Schulen und im Rahmen von Arztbesuchen verfügbar sind und angeboten werden. Auch die dem gesamten Diskurs zugrunde liegende Grundfrage „Wann beginnt das Leben?“, muss öffentlich thematisiert werden.
3. Situation in Tirol
In Tirol gibt es bisher (Stand März 2024) keine Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenregelung, die an oder im Areal von öffentlichen Krankenhäusern durchgeführt werden. Eine medikamentöser Schwangerschaftsabbruch ist bei verschiedenen niedergelassenen Gynäkologen und Gynäkologinnen erhältlich, chirurgische Schwangerschaftsabbrüche bei einem Gynäkologen in Innsbruck. Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr in Tirol wird mit 800-1000 angegeben. Konkrete Zahlen gibt es nicht, da eine Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich, und demnach auch in Tirol, nicht erfolgt.
Im Regierungsprogramm von ÖVP/Grünen von 2018-2023 steht auf S. 24 zum Thema Gesundheit als einer von 30 Punkten: „Die Koalitionspartner vereinbaren: Das gemeinsame Ziel, die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche so niedrig wie möglich zu halten. Dazu wird eine Fortführung der Aufklärung, Beratung und Prävention vor ungewollten Schwangerschaften, die Beibehaltung des Härtefallfonds sowie eine Optimierung der extramuralen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen vereinbart.”
Diese Vereinbarung hat sich unter der neuen Koalition deutlich geändert. Im Regierungsprogramm von ÖVP/SPÖ für Tirol 2022–2027 steht unter Punkt 6. Gesundheit und Pflege im Abschnitt „Integrierte Versorgung“ auf Seite 30:
- Einen bedarfsgerechten, niederschwelligen, medizinisch qualitätsvollen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen, durch den Ausbau des ambulanten Angebotes im niedergelassenen Bereich oder angekoppelt an einer ausgewählten, öffentlichen Einrichtung. Gleichzeitig bekennt sich die Koalition zu einem qualitätsvollen Ausbau unabhängiger und transparenter Beratung vor und nach dem Eingriff. Beim Beratungsangebot ist auf die Qualitätssicherung zu achten. Unbestritten bleibt der Grundsatz, dass die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch einzig und allein eine höchstpersönliche Entscheidung der betroffenen Frau ist.
Seit Anfang 2023 gibt es nun Bestrebungen, ähnlich dem Vorgehen in Vorarlberg auch Schwangerschaftsabbrüche am Areal des Tiroler Landeskrankenhauses einzurichten. Zwei niedergelassene Kolleginnen würden die chirurgischen Schwangerschaftsabbrüche als private Leistung durchführen. Noch ist nicht geklärt, wie die Anästhesie bzw. die Bereithaltung des Operationssaales geregelt werden sollte (Stand 30.03.2024).
Die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr in Tirol wird mit etwa 1.000 angegeben, die jedes Jahr im Land Tirol durchgeführt werden. Das entspricht etwa 35-40 Volksschulklassen jährlich – in zehn Jahren also ca. 8000-10.000 ungeborene Kinder. Diese Zahlen sind hoch und lassen unter anderem folgende Fragen aufkommen:
- Verkraftet unsere Demokratie, die jedem Bürger / jeder Bürgerin gleiche Rechte und gleichen Schutz zuspricht, medizinisch oder psychologisch begründete Schwangerschaftsabbrüche, ohne selbst Schaden an ihren ethisch-moralischen Grundfesten zu erleiden?
- Kann sich ein Staat wie Österreich aus demographischer Perspektive – ganz abgesehen von jeglicher ethischer Dimension – angesichts der sich heute abzeichnenden bzw. bestehenden Finanzierungsprobleme des Gesundheits- und Pensionssystems das Missen von 1.000 Geburten jährlich im Land Tirol bzw. etwa 30.000–80.000 Kindern österreichweit leisten (vgl. Zahlen aus Deutschland 7)? Oder entzieht er sich dadurch nicht seine wichtigste Ressource für die Zukunft, seinen Nachwuchs?
- Birgt die derzeitige demographische Entwicklung unserer Gesellschaft nicht die Gefahr einer zunehmenden Wertung des Lebens bis hin zur Infragestellung des Rechts auf Leben für die Schwächsten – die unheilbar Kranken, die alten und beeinträchtigten Menschen?
- Welche Auswirkungen auf das soziale Leben, gesellschaftliches Gefüge, Wirtschaft und Arbeitswelt ergeben sich mittel- und langfristig, wenn sich in Tirol der aktuelle Trend bei Schwangerschaftsabbrüchen in den nächsten Jahren fortsetzen bzw. auch noch ausgebaut werden sollte?
In der bisherigen Diskussion wird betont, dass die Regelung des Schwangerschaftsabbruches nur ein Teil eines Maßnahmenpaketes sei und dass relevante andere Bausteine auch in Arbeit seien (Einrichtung eines Registers zur Erfassung der tatsächlichen Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche, Sichtbarmachung von Beratungsstellen, Sexualpädagogik, u.ä.). Allerdings wird medial eher einseitig berichtet mit eindeutigem Fokus auf dem „fehlenden Angebot“ des Schwangerschaftsabbruchs.
Das Tiroler Ärzteforum für das Leben erachtet die „flankierenden Maßnahmen“ als unabdingbar, nicht als „flankierend“. Aktuell fehlt die Betonung bzw. Sichtbarkeit der Beratung im Schwangerschaftskonflikt, die gemeinsame Suche nach Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch und Lösungsmöglichkeiten in der Konfliktsituation, oder auch das Erarbeiten eines Lebenskonzeptes für ein Leben mit dem Kind und das Angebot anderer konkreter Hilfsmaßnahmen außer dem Schwangerschaftsabbruch. Es darf in Zweifel gezogen werden, ob Frauen / Paaren in der aktuellen Diskussion und Situation tatsächlich eine Freiheit in der Entscheidungsfindung gebahnt wird.
4. Flankierende Maßnahmen
Bereits bei der Einführung der Fristenregelung im Jahr 1975 wurde – ebenso wie in den vergangenen Jahren – von der öffentlichen Hand wiederholt zugesagt, mit der Umsetzung von sogenannten „flankierenden Maßnahmen“ die Rahmenbedingungen und Hilfsangebote für Frauen und Paare in Notsituationen so zu verbessern, dass Schwangerschaftsabbrüche nach Möglichkeit verhindert werden können. Hat die Politik hier tatsächlich ihr Wort gehalten?
Im Land Tirol müssen wir derzeit zur Kenntnis nehmen, dass die Bemühungen zur Reduktion der Abtreibungszahl von Seiten der für das Gesundheitsressort zuständigen politischen Stelle wesentlich stärker sein könnten. Nach wie vor besteht leider großer Handlungsbedarf bei der Verbesserung und dem Ausbau von Beratung und Begleitung sowie konkreten Hilfsangeboten, damit sich mehr Frauen / Paare in einer Schwangerschaftskonfliktsituation für ihr Kind entscheiden können.
Wir haben konkrete Vorschläge ausgearbeitet, deren Umsetzung Frauen und Paaren in derartigen schwierigen Situationen helfen könnten, „Ja“ zum Ungeborenen sagen zu können.
5. Konkrete Maßnahmen und Ziele
Mit unserer Gründung im April 2024 möchten wir zeigen, dass es uns wichtig ist, uns als Ärztinnen und Ärzte aus einer unabhängigen, überparteilichen und überkonfessionellen Sicht mit dem Themenkreis ungewollter Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch eingehend auseinanderzusetzen. Dabei haben wir bereits in der Vergangenheit mit verschiedenen Gruppen, die in dieser Thematik involviert sind, das Gespräch gesucht: mit betroffenen Frauen (die vor der Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruchs standen, und Frauen, die einen solchen hinter sich haben), Psychologen / Psychologinnen und Sozialarbeiter / Sozialarbeiterinnen in verschiedensten Beratungsstellen, ärztlichen Kollegen / Kolleginnen aus allen Teilgebieten der Medizin, Vertretern / Vertreterinnen aus Politik und Religion. Im Mittelpunkt dieser Gespräche stand das Bemühen um eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Betroffenen – nämlich der ungeborenen Kinder und deren Eltern.
Der Komplexität des gesamten Themenkreises entsprechend, scheint uns die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes notwendig. Es handelt sich nicht um ein Problem, das mit nur einer einzigen Maßnahme zu bewältigen ist.
Wir übernehmen dabei drei Themenschwerpunkte, ursprünglich vom Salzburger Ärzteforum formuliert, mit konkret ausgearbeiteten Vorschlägen, die auch für das Bundesland Tirol zutreffend sind. Mit Sicherheit bedarf es zu deren Realisierung mehr als nur einer Institution. Es sind breite Bemühungen und Zusammenarbeit verschiedenster Kräfte und Stellen im Land Tirol für eine Umsetzung notwendig.
Diese 3 Themenschwerpunkte sind:
- Verbesserung der Beratung von bzw. Hilfestellung für Frauen / Paare in Notsituationen
- Vermittlung von Wissen an Jugendliche und junge Frauen zum Zweck der Prävention
- Hilfe und Unterstützung von Familien
5.a Maßnahmen für Notsituationen
Flächendeckendes Netz an Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen:
Dazu ist die Einrichtung zusätzlicher Beratungsstellen notwendig – insbesondere in den ländlichen Regionen.
Schwerpunkte der Beratungen:
- Begleitende Betreuung: neben einer punktuellen Beratung in einer Akutsituation muss das Angebot einer begleitenden Betreuung durch eine Person/ein Team über einen längeren Zeitraum geschaffen werden.
- lebensbejahende Beratung:
- Differenzierte Hilfe bei der Entscheidungsfindung und Ermutigung zu einer Entscheidung für das Kind
- Eingehen auf die Krisensituation der Frau
- Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten
- Hilfe beim Erarbeiten eines neuen Lebenskonzeptes für ein Leben mit Kind
- Begleitung in einer schwierigen Schwangerschaft, gerade, wenn sich die Mutter für eine anonyme Geburt bzw. Freigabe zur Adoption entscheidet
- Persönliche Begleitung bei einer Geburt
- UND: Respekt vor jeder Entscheidung der Frau!
- Hilfe und interdisziplinäre Betreuung in der Schwangerschaft (z.B. Kinder mit lebenslimitierenden Krankheiten, die bereits in utero diagnostiziert/suspiziert werden 6) sowie bei Schwierigkeiten und Beschwerden nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Konkrete Hilfe: bei Behördenwegen, Vermittlung von Wohnungen, Unterstützungen etc.
- kompetente Beratung auf Basis einer fundierten Ausbildung:
- breite Schulung in psychologischer, medizinischer, sozialer, juridischer Hinsicht
- Berücksichtigung des lebensbejahenden Aspektes
- umfassende Aufklärung über den Schwangerschaftsabbruch
- anonyme statistische Erfassung der relevanten Daten zum Schwangerschaftsabbruch 7,8
- Folder und digitales Info-Material über alle bisher existierenden Beratungsmöglichkeiten mit allen wichtigen Informationen:
- Verteilung dieser in Gynäkologie- und Geburtshilfe-Ambulanzen, first-love-Ambulanzen, bei Gynäkologen und praktischen Ärzten sowie in Schulen (Schulärzte, Schulpsychologen etc.)
- Eigene Beratungshomepage
- mit all diesen Informationen
- mit online-Krisenhilfe
Konkrete Hilfsmaßnahmen:
Hierzu haben schon einige andere Institutionen konkrete Vorschläge gebracht, die wir hier ergänzen wollen:
Problem Wohnen: (für viele Schwangere in Not ein sehr dringliches Problem)
- Wohneinrichtungen (Frauenhäuser) in der Stadt und v.a. auch in den ländlichen Bezirken
- mit Betreuung / Begleitung in der Einrichtung: d.h. die Frau ist mit ihren Problemen nicht allein gelassen
Finanzielle Hilfe: in jeder Beziehung ausbaufähig:
- für die Frauen:
- Bildung eines Fonds für Frauen in Notlage
- unbürokratische Soforthilfe durch Vermittlung über Beratungsstellen
- Finanzierung des Fonds: öffentliche Hand, Firmen (steuerliche Erleichterung, Werbung), Vereine etc.
- Aufstockung des Budgets der beratenden / begleitenden Organisationen
5.b Maßnahmen zur Prävention
Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen:
- Gesetzlich verpflichtende Trennung von beratender Stelle und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Nur so ist eine lebensbejahende Beratung möglich.
- Gesetzliche Verankerung eines Mindestabstandes von mindestens drei, besser sieben Tagen zwischen Beratungsgespräch und Schwangerschaftsabbruch, wobei unter dem Beratungsgespräch nicht die medizinische Aufklärung zum Schwangerschaftsabbruch zu verstehen ist.
- zentrales, österreichweites Melderegister über Schwangerschaftsabbrüche:
- gesetzliche Verpflichtung zur anonymen Meldung jedes Schwangerschaftsabbruches
- konkrete Erfassung der aktuellen Situation mit dem Ziel bzw. der Folge einer erhöhten Transparenz, durch die Erhebung der:
- Gesamtzahl von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich
- Aufschlüsselung: medizinische, eugenische, soziale Indikation
- Altersverteilung
- Preise werden einsichtiger
- Folge: erhöhte Transparenz
- Aus diesen Daten könnten Schlüsse für weitere Ansätze bezüglich eines Ausbaus der Hilfsstrukturen gezogen werden.
Dazu ist an und für sich eine bundesweite Regelung notwendig, für Tirol zumindest eine landesweite.
Wissensvermittlung als Prävention
Kinder und Jugendliche:
- Kindergärten und Volksschulen: Bewusst positive Grundwertvermittlung – im Rahmen von Projekten wie „love-talks“: Themenschwerpunkt: Wunder und Geschenk „Leben“
- Schulen: Umfassende multimediale Behandlung der gesamten Thematik mit folgenden Inhaltsschwerpunkten:
- Grundwertvermittlung
- Entwicklungsschritte des ungeborenen Lebens
- Beginn des Lebens
- Schwangerschaftsabbruch (Rechtliche Situation, Was ist ein Schwangerschaftsabbruch? Zahlen / Fakten)
- Erfahrungen betroffener Frauen
- Hilfsmöglichkeiten: (ev. Arzt / Ärztin, Berater / Beraterin erzählt, Verweis: Folder, Homepage)
- Dazu notwendige Medien: altersgerechter Folder/Video u.a. Lehrmittel
- „Projekttage“ zu diesem Thema unter Einbeziehung von betroffenen Frauen, Ärzten / Ärztinnen etc.
Junge Frauen:
- Folder über Beratungs- und Hilfsstellen (s.o.)
Öffentlichkeitsarbeit:
- Breite meinungsbildende Maßnahmen an Schulen und Jugendberatungsstellen, aber auch in der Öffentlichkeit hinsichtlich des Schwangerschaftsabbruchs und den Alternativen, potentieller psychosomatischer Beschwerden nach Schwangerschaftsabbruch (kurz- und langfristig); aber auch hinsichtlich der zunehmenden demographischen Schwierigkeiten, welche durch die rückläufige Geburtenrate entstehen.
- Öffentliches positives Lobbying für Familien, auch für gesellschaftlich aktuell als Randgruppe wahrgenommene kinderreiche Familien.
5.c Unterstützung und Begleitmaßnahmen für Familien
Ziel: Erleichterung des Alltages von kinderreichen (und dadurch oft schon) armen bzw. armutsgefährdeten Familien 9
Hauptprobleme:
- Wohnungsnot:
- bisher zu wenige Wohnungen, zu teuer, zu klein für kinderreiche Familien, zu wenig kindgerecht
- daher sind effektive supportive Familienprojekte erforderlich
- Praktischer Alltag: Haushaltshilfe, Babysitting etc.
- innovative Ideen in Form von Patenschaft für Familien durch Vereine, Privatpersonen, Pfarren u.a.
- Sensibilisierung in der Öffentlichkeit
- Kinderbetreuung: durch die Eltern, Kinderbetreuungsplätze, Kindergärten, Tagesmütter:
- finanzielle Unterstützung und damit echte Wahlfreiheit der Eltern für die Betreuung der Kleinkinder zu Hause durch die eigenen Eltern
- weiterer Ausbau von Betreuungseinrichtungen
- Ermunterung von Betrieben zu eigenen Kindergärten: finanzieller Anreiz und Werbung
- Kinderausstattung: Kleidung, Spielsachen, Möbel, Sportgeräte etc.
- Sammelstellen / „Börsen“: in jeder Gemeinde / Pfarre: hier könnten viel (brauchbares) Gebrauchtes abgeben und jeder bei Bedarf eine Ausstattung ausborgen (z.B. Familienpass des Landes als Eintrittskarte)
- Arbeit:
- Firmen: Zertifikat: „familienfreundlich“
- Arbeitszeiten, Teilzeit
- Wiedereinstieg nach der Karenz
- Betriebskindergärten
- Wohnungsmöglichkeiten
- Patenschaften
- Beiträge in „Schwangere in Not – Fonds“
- z.B. Steuererleichterung für familienfreundliche Unternehmen
6. Referenzen
1 Induced abortion: estimated rates and trends worldwide, Lancet, 2007
2 Abortion incidence between 1990 and 2014: global, regional, and subregional levels and trends, Lancet 2016
3 Artikel 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4 Wert und Würde des Lebens, Bundeszentrale für politische Bildung (GER)
5 de.statista.com
6 Palliativteam der Neonatologie, Universitätsmedizin Charité Berlin
7 Fakten helfen – Wie wir mehr erfahren über Schwangerschaftsabbrüche, Aktion Leben 2014
8 Schwangerschaftsabbrüche in Österreich. Eine explorative Fragebogenstudie mit einer Onlineerhebung, Medizinischen Universität Graz, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Diplomarbeit 2016
9 Kinderarmut in Österreich. Daten und Fakten, Volkshilfe Österreich